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Bundestag stimmt Gesetzentwurf zum FPÄndG einstimmig zu

[23.05.2003] - Der Bundestag hat am 22.05.2003 einstimmig dem Gesetzentwurf zum FPÄndG (BT-Drucksache 15/994) zugestimmt. Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion wurde abgelehnt. (Stellungnahme zum Kabinettsentwurf)

Die Aussprache im Deutschen Bundestag kann im Plenarprotokoll 15/46 nachgelesen werden. Leseprobe:

  • Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung:
    Es ist sehr interessant, dass sich mittlerweile zum Teil auch diejenigen, für die die Dauer von Ausnahmetatbeständen verlängert wurde, an dem neuen Verfahren beteiligen. Es handelt sich um rund 40 Kinderkliniken und -abteilungen. Sie sehen also, dass sich die Probleme, die für den Fall der Einführung des neuen Systems im Bereich der Pädiatrie und Geriatrie vorausgesagt wurden, in der Praxis zum Teil erledigt haben. Immer mehr Kliniken kommen daher zu der Überzeugung, dass das neue Fallpauschalensystem eine Chance bietet, wenn man mit der Umsetzung rechtzeitig beginnt und die Umstellungsprobleme meistert.
  • Helga Kühn-Mengel (SPD):
    Dieses Gesetz ebnet auch den Weg für die sachgerechte Fortführung der Einführung von Fallpauschalen. Es sorgt für die Versorgungssicherheit sowohl der großen als auch der kleinen Spezialkliniken. Kein Betroffener einer selten vorkommenden Erkrankung oder einer komplexen Erkrankung muss befürchten, dass er in Zukunft nicht mehr nach dem Maß des medizinisch Notwendigen in unseren stationären Einrichtungen behandelt wird. Das Gegenteil ist der Fall: Die Selbstverwaltungspartner werden in die Lage versetzt, für bestimmte komplexe Erkrankungen in der Kinderheilkunde, der Geriatrie, der Epileptologie und für die Behandlung schwerst behinderter Menschen eine korrekte Vergütung der stationären Behandlung zu finden. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Darauf haben wir vor einem Jahr hingewiesen und nichts ist passiert!) Die entsprechenden Ausnahmetatbestände werden in diesem Gesetz fixiert.
  • Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD):
    Wir brauchen ein ganzheitliches System. Den Vergütungen im Krankenhausbereich müssen ein ganzheitliches Menschen- und Krankheitsbild zugrunde liegen. Wir wollen aus der Zersplitterung im Gesundheitswesen herauskommen. Ich wiederhole: Wir müssen die Dinge ganzheitlich betrachten. Was schwierige Bereiche wie Geriatrie, Epileptologie und Kinderheilkunde angeht, muss den verantwortlichen Menschen genug Zeit gegeben werden, damit sie sich auf Abrechnungsformen einstellen können, die der Komplexität einer ganzheitlichen Behandlung, eines ganzheitlichen Menschenbildes Rechnung tragen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Die wollten wir schon damals herausnehmen! Das haben Sie abgelehnt! Das gibt es ja nicht! Der kennt das eigene Abstimmungsverhalten nicht!)
    (...) Sie können sicherlich verstehen, dass wir auf die Entwicklung stolz sind und bei uns eine gewisse Zufriedenheit herrscht. Ich verstehe, dass Sie uns diesen Erfolg nicht so recht gönnen mögen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Da lacht ja die Koralle!) Sie versuchen natürlich, über Ihren Oldtimer hinwegzukommen. Wir wollen uns hier im Hause doch nichts vormachen: Sie haben in Sachen Fallpauschalen in Deutschland einen Fehlversuch gestartet und sind mit der seehoferschen Konzeption von Fallpauschalen vollständig im Sand stecken geblieben. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Bitte was?)
    (...) Wieso sollen wir den Leuten keinen Mut machen, voranzugehen? Wieso sollen wir die Leute durch Erzeugung von Pessimismus ausgrenzen? (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU - Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das tut ja weh! Der beschließt genau das Gegenteil von dem, was er hier fordert! Das muss etwas mit Gedächtnisschwund zu tun haben!)
  • Wolfgang Zöller (CDU/CSU):
    Auch jetzt gibt Ihr Gesetzesänderungsentwurf auf viele Fragen, die dringend einer nachhaltigen Lösung bedürfen, keine Antworten. Lassen Sie mich folgende Beispiele anführen: Die Berücksichtigung von unbezahlten Überstunden und Bereitschaftsdiensten ist nicht in zufrieden stellender Weise erfolgt. Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung fehlen. Die Rechte der Länder sind nicht hinreichend gewahrt, solange sie auf die Bestimmung der besonderen Einrichtungen keinen Einfluss nehmen können. Der Trend zur staatlichen Überreglementierung konnte nicht aufgehalten werden; im Gegenteil: Er wird noch verstärkt. Der Dokumentations- und Verwaltungsaufwand ist nicht geringer geworden, sondern hat weiter zugenommen.
  • Dr. Dieter Thomae (FDP):
    Sie wissen, die Liberalen wollen die Fallpauschalen. Auch ich halte das für einen richtigen Weg, weil es hier zu Wettbewerb kommen kann. (Beifall bei der FDP)
    (...) Sie wissen, die Fragen zur externen Qualitätssicherung sowie zur Qualitätssicherung insgesamt sind von großer Bedeutung. Welche Maßnahmen bringen Sie hierzu auf den Weg? Sie haben noch nichts formuliert. Im Gegenteil: Sie haben dadurch, dass Sie Änderungsanträge abgelehnt haben, die wir eingebracht haben, versäumt, dies zu thematisieren.
    (...) Wir sollten meiner Meinung nach einen Umstand beachten, der mir Sorge macht. Was glauben Sie, welche Kosten in den Verwaltungen und in den Datensystemen verursacht werden, wenn Sie immer wieder neue Gesetze auf den Weg bringen? Sprechen Sie einmal mit den einzelnen Krankenhäusern, was die Umstellung bei den Daten an Kosten verursacht.

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