Bundestag stimmt Gesetzentwurf zum FPÄndG einstimmig zu
[23.05.2003] -
Der Bundestag hat am 22.05.2003 einstimmig dem Gesetzentwurf zum FPÄndG
(BT-Drucksache 15/994)
zugestimmt. Der Entschließungsantrag
der CDU/CSU-Fraktion wurde abgelehnt. (Stellungnahme
zum Kabinettsentwurf)
Die Aussprache im Deutschen Bundestag kann im Plenarprotokoll 15/46
nachgelesen werden. Leseprobe:
- Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung:
Es ist sehr interessant, dass sich mittlerweile zum Teil auch diejenigen,
für die die Dauer von Ausnahmetatbeständen verlängert wurde, an
dem neuen Verfahren beteiligen. Es handelt sich um rund 40 Kinderkliniken
und -abteilungen. Sie sehen also, dass sich die Probleme, die für
den Fall der Einführung des neuen Systems im Bereich der Pädiatrie
und Geriatrie vorausgesagt wurden,
in der Praxis zum Teil erledigt haben. Immer mehr Kliniken kommen
daher zu der Überzeugung, dass das neue Fallpauschalensystem eine
Chance bietet, wenn man mit der Umsetzung rechtzeitig beginnt und
die Umstellungsprobleme meistert.
- Helga Kühn-Mengel (SPD):
Dieses Gesetz ebnet auch den Weg für die sachgerechte Fortführung
der Einführung von Fallpauschalen. Es sorgt für die Versorgungssicherheit
sowohl der großen als auch der kleinen Spezialkliniken. Kein Betroffener
einer selten vorkommenden Erkrankung oder einer komplexen Erkrankung
muss befürchten, dass er in Zukunft nicht mehr nach dem Maß des
medizinisch Notwendigen in unseren stationären Einrichtungen behandelt
wird. Das Gegenteil ist der Fall: Die Selbstverwaltungspartner werden
in die Lage versetzt, für bestimmte komplexe Erkrankungen in der
Kinderheilkunde, der Geriatrie, der
Epileptologie und für die Behandlung schwerst behinderter Menschen
eine korrekte Vergütung der stationären Behandlung zu finden.
(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Darauf haben wir vor einem Jahr hingewiesen
und nichts ist passiert!) Die entsprechenden Ausnahmetatbestände
werden in diesem Gesetz fixiert.
- Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD):
Wir brauchen ein ganzheitliches System. Den Vergütungen im Krankenhausbereich
müssen ein ganzheitliches Menschen- und Krankheitsbild zugrunde
liegen. Wir wollen aus der Zersplitterung im Gesundheitswesen herauskommen.
Ich wiederhole: Wir müssen die Dinge ganzheitlich betrachten. Was
schwierige Bereiche wie Geriatrie,
Epileptologie und Kinderheilkunde angeht, muss den verantwortlichen
Menschen genug Zeit gegeben werden, damit sie sich auf Abrechnungsformen
einstellen können, die der Komplexität einer ganzheitlichen Behandlung,
eines ganzheitlichen Menschenbildes Rechnung tragen. (Wolfgang
Zöller [CDU/CSU]: Die wollten wir schon damals herausnehmen! Das
haben Sie abgelehnt! Das gibt es ja nicht! Der kennt das eigene
Abstimmungsverhalten nicht!)
(...) Sie können sicherlich verstehen, dass wir auf
die Entwicklung stolz sind und bei uns eine gewisse Zufriedenheit
herrscht. Ich verstehe, dass Sie uns diesen Erfolg nicht so recht
gönnen mögen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Da lacht ja die Koralle!)
Sie versuchen natürlich, über Ihren Oldtimer hinwegzukommen. Wir
wollen uns hier im Hause doch nichts vormachen: Sie haben in Sachen
Fallpauschalen in Deutschland einen Fehlversuch gestartet und sind
mit der seehoferschen Konzeption von Fallpauschalen vollständig
im Sand stecken geblieben. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Bitte
was?)
(...) Wieso sollen wir den Leuten keinen Mut machen,
voranzugehen? Wieso sollen wir die Leute durch Erzeugung von Pessimismus
ausgrenzen? (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU - Wolfgang Zöller
[CDU/CSU]: Das tut ja weh! Der beschließt genau das Gegenteil von
dem, was er hier fordert! Das muss etwas mit Gedächtnisschwund zu
tun haben!)
- Wolfgang Zöller (CDU/CSU):
Auch jetzt gibt Ihr Gesetzesänderungsentwurf auf viele Fragen, die
dringend einer nachhaltigen Lösung bedürfen, keine Antworten. Lassen
Sie mich folgende Beispiele anführen: Die Berücksichtigung von unbezahlten
Überstunden und Bereitschaftsdiensten ist nicht in zufrieden stellender
Weise erfolgt. Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung fehlen. Die
Rechte der Länder sind nicht hinreichend gewahrt, solange sie auf
die Bestimmung der besonderen Einrichtungen keinen Einfluss nehmen
können. Der Trend zur staatlichen Überreglementierung konnte nicht
aufgehalten werden; im Gegenteil: Er wird noch verstärkt. Der Dokumentations-
und Verwaltungsaufwand ist nicht geringer geworden, sondern hat
weiter zugenommen.
- Dr. Dieter Thomae (FDP):
Sie wissen, die Liberalen wollen die Fallpauschalen. Auch ich halte
das für einen richtigen Weg, weil es hier zu Wettbewerb kommen kann.
(Beifall bei der FDP)
(...) Sie wissen, die Fragen zur externen Qualitätssicherung sowie
zur Qualitätssicherung insgesamt sind von großer Bedeutung. Welche
Maßnahmen bringen Sie hierzu auf den Weg? Sie haben noch nichts
formuliert. Im Gegenteil: Sie haben dadurch, dass Sie Änderungsanträge
abgelehnt haben, die wir eingebracht haben, versäumt, dies zu thematisieren.
(...) Wir sollten meiner Meinung nach einen Umstand beachten, der
mir Sorge macht. Was glauben Sie, welche Kosten in den Verwaltungen
und in den Datensystemen verursacht werden, wenn Sie immer wieder
neue Gesetze auf den Weg bringen? Sprechen Sie einmal mit den einzelnen
Krankenhäusern, was die Umstellung bei den Daten an Kosten verursacht.